Hygiene-Konzept der HR G/E/A/K

Für den Spielbetrieb in unseren Hallen unter Beteiligung von Zuschauern.

Basis ist die aktuelle Corona- Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Die Hygienekonzepte vor Ort sind an jeder Halle veröffentlicht und strikt von Allen einzuhalten.

  • Einlass zu den Sporthallen ist für Zuschauer*Innen nur nach Einhaltung der 2G-Regel gestattet. Der entsprechende Nachweis ist beim Betreten der Sporthallen bereitzuhalten und vorzuzeigen (Nachweis vollständige Impfung oder Genesenennachweis). Ausgenommen davon sind Kinder bis einschließlich 12 Jahren und 3 Monaten sowie Schüler*Innen.

  • Die Mannschaften finden sich komplett vor der Halle ein und betreten die Halle geschlossen über den ausgewiesenen Spielereingang.

  • Spieler*innen benötigen zur 2G-Regelung zusätzlich einen Testnachweis (2G+)
    Folgende Testnachweise sind möglich:
    - Selbsttests vor Abfahrt unter Beaufsichtigung des eigenen Trainers/MV‘s
    - Selbsttests vor Ort unter Beaufsichtigung des eigenen Trainers/MV‘s (es werden keine Selbsttests vom Heimverein zur Verfügung gestellt)
    - Offizieller Antigen Schnelltest (nicht älter als 24h)
    - Nachweis über eine Boosterimpfung

  • Schiedsrichter/Zeitnehmer/Sekretäre unterliegen der 3G-Regel und benötigen somit einen Impf-, Genesenen- oder aktuellen Testnachweis.

  • Einlass ist jeweils 60 Minuten vor Spielbeginn

  • Hygieneregeln „AHA-Regeln“ sind zu beachten:
    Abstand halten!“ - Mindestens 1,5 Meter
    Hygiene-Maßnahmen beachten!“ - Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch sowie das regelmäßige Händewaschen bzw. -desinfizieren
    Alltagsmaske tragen!“ - Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • Den Beschilderungen in den Sporthallen ist unbedingt Folge zu leisten!

  • Es besteht eine dauerhafte Maskenpflicht in der gesamten Sporthalle, auch am jeweiligen Sitzplatz. Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) darf erst nach Verlassen der Sporthalle wieder abgezogen werden.

  • Stehplatze sind nicht erlaubt!

  • Die Spieler dürfen den MNS erst an der Auswechselbank abziehen.

  • Kabinen werden den Teams vor Ort zugewiesen (Beschilderung der jeweiligen Sporthalle ist zu beachten).

  • Die Umkleidekabinen sind nach jedem Mannschaftswechsel gut durchzulüften. Dies bedeutet, dass die Mannschaften nach den Spielen die Halle und Umkleidekabinen so schnell wie möglich verlassen müssen.
    Darüber Hinaus sind die Mannschaftsverantwortlichen für die Desinfektion der Auswechselbänke zuständig. Hygienetücher/Desinfektionsmittel stehen vor Ort zur Verfügung, auch in den jeweiligen Umkleidekabinen.

  • Es dürfen je nach Warnstufe nur eine bestimmte Anzahl am Spiel beteiligter, nicht geimpft oder genesene Personen die Halle betreten:
    Warnstufe 1 → 25
    Warnstufe 2 → 10
    Warnstufe 3 → 5
    Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden bei der Berechnung nicht mitgezählt. Bei Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren gilt bei jeder Warnstufe die Zahl 25.

Kontaktverfolgung:

  • Die verpflichtende Liste der am Spiel teilnehmenden Spieler*Innen und Offiziellen ist vor Eintritt in die Halle einem Verantwortlichen der HR zu übergeben.
  • 14 Spieler*Innen (Aktive) bzw. 16 Spieler*Innen (Jugend) werden im elektronischen Spielbericht erfasst (Zugang zur Halle über den Spielereingang).
  • Pro Mannschaft jeweils bis zu 4 Offizelle werden ebenfalls im elektronischen Spielbericht erfasst (Zugang zur Halle über den Spielereingang).
  • Zeitnehmer/Sektretäre werden ebenfalls im elektronischen Spielbericht erfasst (Zugang zur Halle über den Spielereingang).
  • ALLE weitere Personen müssen sich über die Luca-App oder ein Kontaktformular registrieren. Der Zugang zur Halle erfolgt ausschließlich über den Zuschauer-Eingang.

Stand: 11.12.2021

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